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   VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214   

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VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214 (https://dejure.org/2016,29406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.09.2016 - 10 C 16.1214 (https://dejure.org/2016,29406)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. September 2016 - 10 C 16.1214 (https://dejure.org/2016,29406)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen i.R.e. Ausweisung

  • rewis.io

    Unbegründete Ablehnungsgesuche wegen Besorgnis der Befangenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen i.R.e. Ausweisung

  • rechtsportal.de

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund von dienstlichen Äußerungen i.R.e. Ausweisung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 16.04.1993 - I B 155/92

    Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Denn eine solche Richterablehnung ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit wie hier aus Anhaltspunkten in einer von den abgelehnten Richtern getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 4; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 - juris Rn. 2), weil der Betroffene in einem solchen Fall wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 13).

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

    Die Besorgnis der Befangenheit rechtfertigen Rechts- und Verfahrensfehler daher lediglich ausnahmsweise dann, wenn Gründe dargelegt werden, die dafür sprechen, dass die mögliche Fehlerhaftigkeit auf einer unsachlichen Einstellung des Richters gegenüber dem betroffenen Beteiligten oder auf Willkür beruht (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; B. v. 15.9.2000 - IV B 59/00 - juris Rn. 19).

    Die Fehlerhaftigkeit muss ohne weiteres feststellbar und gravierend sein sowie auf unsachliche Erwägungen schließen lassen (BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16).

    Dies kommt etwa in Betracht, wenn der betreffende Richter die seiner richterlichen Tätigkeit gesetzten Grenzen missachtet oder wenn in einer Weise gegen Verfahrensregeln verstoßen wurde, dass sich bei den Beteiligten der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängen konnte (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 28.05.2009 - 5 PKH 6.09

    Ablehnungsgrund, Anhörungsrüge, Ausschlussgrund, Befangenheit, Besorgnis der

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Dabei kann offenbleiben, ob eine Richterablehnung, die wie hier im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt, bereits unzulässig ist, weil die Anhörungsrüge gerade der Selbstkorrektur des Gerichts dienen soll (vgl. BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u. a. - juris Rn. 3; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 2; offengelassen auch in BayVGH, B. v. 25.8.2011 - 11 CE 11.1955 - juris Rn. 4).

    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17; BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u. a. - juris Rn. 5; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 3; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6; BFH, B. v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 23).

    Eine Überprüfung der Richtigkeit von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 - juris Rn. 2; B. v. 23.10.2007 - 9 A 50.07 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Dabei kann offenbleiben, ob eine Richterablehnung, die wie hier im Rahmen einer Anhörungsrüge erfolgt, bereits unzulässig ist, weil die Anhörungsrüge gerade der Selbstkorrektur des Gerichts dienen soll (vgl. BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u. a. - juris Rn. 3; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 2; offengelassen auch in BayVGH, B. v. 25.8.2011 - 11 CE 11.1955 - juris Rn. 4).

    Denn eine solche Richterablehnung ist ausnahmsweise zulässig, wenn die Befangenheit wie hier aus Anhaltspunkten in einer von den abgelehnten Richtern getroffenen Kollegialentscheidung hergeleitet wird (vgl. BVerwG, B. v. 8.3.2006 - 3 B 182.05 - juris Rn. 4; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 - juris Rn. 2), weil der Betroffene in einem solchen Fall wegen des Beratungsgeheimnisses nicht wissen kann, welcher Richter die Entscheidung mitgetragen hat (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 13).

    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17; BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u. a. - juris Rn. 5; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 3; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6; BFH, B. v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 23).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht grundsätzlich nicht dazu, vor einer Entscheidung auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen (vgl. BVerfG, B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 36 m. w. N.).

    Da eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs voraussetzt, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann, kann es zwar im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage und damit des rechtlichen Gehörs gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 36; B. v. 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - juris m. w. N.).

  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 388/01

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters eines Obersten Bundesgerichts;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Dies ist lediglich dann der Fall, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gibt, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (vgl. etwa BVerfG, B. v. 3.3.2004 - 2 BvR 54/04 - juris Rn. 17; BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 u. a. - juris Rn. 5; B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 3; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 6; BFH, B. v. 20.1.1982 - I B 55/81 - juris Rn. 15; BayVGH, B. v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 23).

    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 03.11.2014 - 22 CS 14.2157

    Ablehnung von Richtern wegen zu kurzer Fristsetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Um solche Rechtsauffassungen überprüfen zu lassen, müssen sich die Betroffenen vielmehr der dafür vorgesehenen Rechtsbehelfe bedienen (vgl. BFH, B. v. 16.4.1993 - I B 155/92 - juris Rn. 16; BGH, B. v. 14.5.2002 - XI ZR 388/01 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

    Eine Besorgnis der Befangenheit besteht insbesondere, wenn sich die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters so weit von den anerkannten rechtlichen und verfassungsrechtlichen Grundsätzen entfernen, dass sie aus der Sicht der Beteiligten bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. BayVGH, B. v. 3.11.2014 - 22 CS 14.2157 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 10 C 15.1347

    Kein Vertrauensschutz bei erneuter Ausweisung eines straffälligen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Der Kläger lehnt die Richter des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, die mit Beschluss vom 6. Juni 2016 seine Beschwerde im Verfahren 10 C 15.1347 zurückgewiesen haben, wegen Besorgnis der Befangenheit ab.

    Im Übrigen wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten in den Verfahren 10 C 15.1347 und 10 C 16.1214 Bezug genommen.

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 10/99

    Rechtsschutz gegen den Richter II

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Da eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs voraussetzt, dass die Verfahrensbeteiligten bei Anwendung der von ihnen zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermögen, auf welche Gesichtspunkte es für die Entscheidung ankommen kann, kann es zwar im Ergebnis der Verhinderung eines Vortrags zur Rechtslage und damit des rechtlichen Gehörs gleichkommen, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B. v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 36; B. v. 7.10.2003 - 1 BvR 10/99 - juris m. w. N.).
  • BGH, 21.02.2011 - II ZB 2/10

    Richterablehnung: Rechtsschutzbedürfnis bei Ablehnung eines ausgeschiedenen

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Denn die dienstliche Äußerung des Richters ist dessen Zeugnis, auf das sich der ablehnende Beteiligte zur Glaubhaftmachung nach § 54 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit § 44 Abs. 2 Satz 2 ZPO beziehen darf (vgl. BGH, B. v. 21.2.2011 - II ZB 2/10 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 9 A 50.07

    Richterablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Ablehnungsgesuch;

    Auszug aus VGH Bayern, 02.09.2016 - 10 C 16.1214
    Eine Überprüfung der Richtigkeit von gerichtlichen Entscheidungen kann nämlich nicht im Wege der Richterablehnung erreicht werden (BVerwG, B. v. 28.5.2009 - 5 PKH 6.09 - juris Rn. 2; B. v. 23.10.2007 - 9 A 50.07 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter - Zum

  • OLG Köln, 30.12.2008 - 2 W 127/08

    Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit; Konfliktvertretung

  • BVerwG, 08.03.2006 - 3 B 182.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an ein

  • VGH Bayern, 12.01.2015 - 10 ZB 14.1874

    Besorgnis der Befangenheit; Verfahrensfehler; Anspruch auf rechtliches Gehör;

  • OLG Naumburg, 18.07.2012 - 10 W 40/12

    Richterablehnungsverfahren: Anforderungen an eine dienstliche Äußerung des

  • BFH, 15.09.2000 - IV B 59/00

    Früherer Tätigkeit als Rechtsanwalt - Verlustabzug - Nachträgliche

  • VGH Bayern, 25.08.2011 - 11 CE 11.1955

    Rechtskräftige Entscheidung über eine Beschwerde; sich hierauf beziehende

  • BFH, 22.03.1984 - IV B 5/84
  • BFH, 20.01.1982 - I B 55/81
  • LG Erfurt, 01.07.2019 - 8 O 1045/18

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit bei Rechts- und Verfahrensfehlern

    Verfahrensfehler, wie sie vorliegend geltend gemacht werden, können ebenso wie sonstige Rechtsfehler grundsätzlich nicht zur Ablehnung eines Richters führen (z. B. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.09.2016 - 10 C 16.1214, Randnummer 16 zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

    Der Grundsatz, dass Ablehnungsgesuche in allen Verfahrensabschnitten gestellt werden können, bedarf allerdings für solche Ablehnungsgesuche, die erstmals im Verfahren der Anhörungsrüge und damit nach einer den Rechtsstreit abschließenden richterlichen Entscheidung gestellt werden, einer Einschränkung (VGH BW, B.v. 8.6.2016 - 1 S 783/16 - juris: Richterablehnung im Anhörungsrügeverfahren nach rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Februar 2016, § 152a Rn. 28; Kaufmann in Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 152a Rn. 15; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 152a Rn. 11; BGH, B.v. 24.1.2012 - 4 StR 469/11 - juris; a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 321a Rn. 4, § 42 Rn. 4 für nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 152a Rn. 28; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 152a Rn. 10; offengelassen: BVerfG, B.v. 20.6.2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 28.05.2009 - 5 PKH 6/09 - NVwZ-RR 2009, 662; BVerwG, B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2; noch in BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 10 C 16.1214 - juris Rn. 10; B.v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

    Der Grundsatz, dass Ablehnungsgesuche in allen Verfahrensabschnitten gestellt werden können, bedarf allerdings für solche Ablehnungsgesuche, die erstmals im Verfahren der Anhörungsrüge und damit nach einer den Rechtsstreit abschließenden richterlichen Entscheidung gestellt werden, einer Einschränkung (VGH BW, B. v. 8.6.2016 - 1 S 783/16 - juris: Richterablehnung im Anhörungsrügeverfahren nach rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Februar 2016, § 152a Rn. 28; Kaufmann in Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 152a Rn. 15; Stuhlfauth in Bader u. a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 152a Rn. 11; BGH, B. v. 24.1.2012 - 4 StR 469/11 - juris; a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 321a Rn. 4, § 42 Rn. 4 für nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 152a Rn. 28; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 152a Rn. 10; offengelassen: BVerfG, B. v. 20.6.2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 28.05.2009 - 5 PKH 6/09 - NVwZ-RR 2009, 662; BVerwG, B. v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u. a. - juris Rn. 2; noch in BayVGH, B. v. 2.9.2016 - 10 C 16.1214 - juris Rn. 10; B. v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 20).
  • LSG Bayern, 24.09.2020 - L 11 SF 283/20

    Befangenheitsgesuch im Verfahren der Anhörungsrüge

    Der Grundsatz, dass Ablehnungsgesuche in allen Verfahrensabschnitten gestellt werden können, bedarf allerdings für solche Ablehnungsgesuche, die erstmals im Verfahren der Anhörungsrüge und damit nach einer den Rechtsstreit abschließenden richterlichen Entscheidung gestellt werden, einer Einschränkung (VGH BW, B.v. 8.6.2016 - 1 S 783/16 - juris: Richterablehnung im Anhörungsrügeverfahren nach rechtskräftigem Abschluss des Klageverfahrens; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Februar 2016, § 152a Rn. 28; Kaufmann in Posser/Wolf, VwGO, 2. Aufl. 2014, § 152a Rn. 15; Stuhlfauth in Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 152a Rn. 11; BGH, B.v. 24.1.2012 - 4 StR 469/11 - juris; a.A. Vollkommer in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 321a Rn. 4, § 42 Rn. 4 für nachträglich bekannt gewordene Ablehnungsgründe; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 152a Rn. 28; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 152a Rn. 10; offengelassen: BVerfG, B.v. 20.6.2007 - 2 BvR 746/07 - juris Rn. 5; BVerwG, B. v. 28.05.2009 - 5 PKH 6/09 - NVwZ-RR 2009, 662; BVerwG, B.v. 7.4.2011 - 3 B 10.11 u.a. - juris Rn. 2; noch in BayVGH, B.v. 2.9.2016 - 10 C 16.1214 - juris Rn. 10; B.v. 12.1.2015 - 10 ZB 14.1874 - juris Rn. 20).
  • VGH Hessen, 15.07.2021 - 3 B 370/21
    Die Frage der Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs im Rahmen einer Anhörungsrüge wird in der Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beantwortet (bejahend: BVerwG, Beschluss vom 14. April 2021 - 9 A 8/19 u.a. -, juris Rdnr. 5; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 152a Rdnr. 38; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Auflage 2019, § 152a Rdnr. 19; verneinend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 1 S 783/16 -, juris Rdnr. 3 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 7. November 2016 - 10 BV 16.962 -, juris Rdnr. 6 ff; OVG Thüringen, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 3 SO 79/17 - juris Rdnr. 1; OVG Bremen, Beschluss vom 16. März 2021 - 1 B 117/21 -, juris Rdnr. 1; OLG A-Stadt, Beschluss vom 17. November 2020 - 20 Wlw 3/20 -, juris Rdnr. 13 ff.; offengelassen: BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018, - 9 B 26/18 -, juris Rdnr. 3 ff. mit Anm. Steinkühler, jurisPR-BVerwG 3/2019 Anm.1; BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 5 PKH 6.09 -, juris Rdnr. 3; Bayerischer VGH, Beschluss vom 2. September 2016 - 10 C 16.1214 -, juris Rdnr. 10; OVG Sachsen, Beschluss vom 29. November 2017 - 1 F 30/17 -, juris Rdnr. 3).
  • LG Erfurt, 01.11.2021 - 8 O 1045/18
    Verfahrensfehler, wie sie vorliegend - erneut - geltend gemacht worden sind, können ebenso wie sonstige Rechtsfehler grundsätzlich nicht zur Ablehnung eines Richters führen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.09.2016, Az. 10 C 16.1214, Rz. 16 - zitiert nach juris).
  • LG Erfurt, 16.05.2022 - 8 O 945/20
    Verfahrensfehler, wie sie vorliegend - erneut - geltend gemacht worden sind, können ebenso wie sonstige Rechtsfehler grundsätzlich nicht zur Ablehnung eines Richters führen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 02.09.2016, Az. 10 C 16.1214, Rz. 16 - zitiert nach juris).
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   VGH Bayern, 08.09.2016 - 10 C 16.1214   

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VGH Bayern, 08.09.2016 - 10 C 16.1214 (https://dejure.org/2016,30804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.2016 - 10 C 16.1214 (https://dejure.org/2016,30804)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 2016 - 10 C 16.1214 (https://dejure.org/2016,30804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 10 C 16.1214
    103 Abs. 1 GG gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht" sich zu dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern (BVerfG" B.v. 19.5.1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 Rn. 35).
  • BVerwG, 16.11.1999 - 1 C 11.99

    Ausweisung; Ermessensausweisung; Freiheitsstrafe; Ist-Ausweisung;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 10 C 16.1214
    Zwar kann ein Verzicht auf eine Ausweisung grundsätzlich zu einem "Verbrauch" des Ausweisungsgrundes führen, wenn dem betroffenen Ausländer hierdurch Vertrauensschutz vermittelt wird, so dass er sich im Vertrauen darauf in besonderer Weise auf einen weiteren Aufenthalt im Bundesgebiet einrichten konnte (BVerwG, U.v. 16.11.1999 - 1 C 11/99 - DVBl 2000, 425 Rn. 20).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 6 C 15.11

    Anhörungsrüge; Filmförderung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 10 C 16.1214
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a. a. O. Rn. 39), nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15/11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
  • VGH Bayern, 13.11.2013 - 10 C 13.2207

    Anhörungsrüge; Kenntnisnahme und Berücksichtigung des Klägervorbringens;

    Auszug aus VGH Bayern, 08.09.2016 - 10 C 16.1214
    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a. a. O. Rn. 39), nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15/11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
  • VG Ansbach, 15.12.2016 - AN 9 K 16.02128

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach übereinstimmender

    Die gerichtliche Überprüfung ist auf den gerügten Gehörsverstoß und seine Kausalität für die getroffene Entscheidung beschränkt (vgl. BayVGH, B. v. 08.09.2016 - 10 C 16.1214 -, B. v. 07.11.2016 - 10 BV 16.962; B. v. 08.11.2016 - 15 ZB 15.1069 - jeweils juris).

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen, nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (vgl. BayVGH, B. v. 08.09.2016, a. a. O. m. w. N.).

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 10 ZB 18.2343

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein die Ausweisung eines

    Es hat den vom Kläger insoweit beanspruchten Vertrauensschutz zu Recht verneint, weil ein zum "Verbrauch" des Ausweisungsgrunds führender "Verzicht" von der Ausländerbehörde weder ausdrücklich noch konkludent erklärt worden ist und im Übrigen selbst ein durch einen ausdrücklichen Verzicht vermittelter Vertrauensschutz unter dem Vorbehalt stünde, dass sich die für die behördliche Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht ändern (vgl. BayVGH, B.v. 8.9.2016 - 10 C 16.1214 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 16.11.1999 - 1 C 11.99 - juris Rn. 20).
  • VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 C 18.2425

    Ausweisung wegen Straffälligkeit

    Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht" die Ausführungen der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG a.a.O. Rn. 39), nicht aber dazu, den Vorstellungen eines Beteiligten zu folgen (BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 6 C 15.11 - juris Rn. 1; BayVGH" B.v. 8.9.2016 - 10 C 16.1214 - juris Rn. 2; B.v. 13.11.2013 - 10 C 13.2207 - juris Rn. 2).
  • VG Minden, 01.03.2017 - 1 K 1732/17

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Erteilung der begehrten Ausnahmegenehmigung

    vgl. BayVGH, Beschluss vom 08.09.2016 - 10 C 16.1214 -, juris Rn. 3 m.w.N.
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